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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Ihre Rechte, unsere Gescäftsbedingungen.

  1. Zur Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Firma U-Solutions – Harald Unger schließt ihre Verträge ausschließlich unter diesen AGB ab. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn ausdrücklich nur von unseren Bedingungen (U-Solutions – Harald Unger) auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Die AGB der Gegenseite werden ausdrücklich nicht anerkannt. Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen gelten auch für Auftragserweiterungen und Folgeaufträge.

  1. Angebot (Offert)

Sämtliche Verträge (Kauf-, Werk- und Lieferverträge) mit U-Solutions – Harald Unger kommen ausschließlich durch eine gesonderte schriftliche Bestätigung mit Lieferzusage zustande. Eine etwaige automatisch generierte E-Mail-Bestätigung über den Bestelleingang, stellt keine Angebotsannahme dar. Mangels anderer Vereinbarung sind an uns gerichtete Angebote oder Kostenvoranschläge verbindlich und kostenlos. Alle unsere Angebote sind unverbindlich. Der Vertrag gilt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung mit Lieferzusage durch uns als geschlossen, wobei auch hier eine E-Mail als Auftragsbestätigung ausreicht. Sollten wir nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Angebots des Verbrauchers reagieren, ist kein Vertrag zustande gekommen und der Verbraucher somit nicht mehr an sein Angebot gebunden.

  1. Kostenvoranschlag

3.1 Unverbindlicher Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, werden wir den Vertragspartner davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und sind wir berechtigt, diese Kosten ohne weiteres in Rechnung zu stellen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind wir berechtigt, Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung zu stellen.

3.2 Entgeltlichkeit

Kostenvoranschläge sind entgeltlich wenn nichts anderes vereinbart ist. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird bei Austragserteilung gutgeschrieben.

3.3 Schutz von Plänen und Unterlagen, Geheimhaltung

Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und Ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

3.4 Kostenpflichtige Projektbeschreibungen

Die von U-Solutions – Harald Unger zu errichtenden Projektbeschreibungen für eine Ausführungsplanung zur Angebotslegung und zur Preisfindung für zB. Systeminstallateure und diverse anderweitige Firmen sind jedenfalls für den Auftraggeber entgeltlich. Solche Projektbeschreibungen werden jedoch ohne Gewährleistungspflicht erstellt. U-Solutions – Harald Unger weist allerdings auch ausdrücklich darauf hin, dass vom Auftraggeber beauftragte Fremdfirmen für die Ausführungsplanung und –mengen selbst verantwortlich und zuständig sind. Kommt es hierbei zu Mehrmengen gegenüber der Projektbeschreibung, so ist dies nicht U-Solutions – Harald Unger anzulasten, sondern hat der Auftraggeber dies mit den Fremdfirmen selbst zu regeln.

  1. Preis (Entgelt)

4.1 Arten von Preisen: Kaufpreis, Werklohn

Wir sind berechtigt, hinsichtlich der von uns zu erbringenden Werkleistung diese nach dem tatsächlichen Anfall und dem uns daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Diese Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Rechnungseingang zu bezahlen. Die Kosten für die Arbeitsstunden einschließlich Wegzeiten werden in den jeweiligen Angeboten bzw. Kostenvoranschlägen bekannt gegeben. Jedenfalls werden angefangene Stunden – auch von Wegzeiten – als volle Stunde verrechnet. Sämtliche Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und ohne Nebenspesen (Versand, Zoll, Verpackungskosten etc.)

4.2 Entgeltänderung – Preisgleitklausel/Indexklausel

Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung plus Nebenforderung vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex (VPI 2010 = 100) oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 5% bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Die sich so ergebenden Beträge sind kaufmännisch zu runden.

4.3 Brutto-, Nettopreise

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht Anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive der derzeit geltenden Umsatzsteuer in der Höhe von 20% zu verstehen. Für Lieferungen an Orten außerhalb der EU gelten die Preise als Nettopreise, unterliegen allerdings möglicherweise anderer Abgaben (insbesondere Einfuhrumsatzsteuer, Zölle oder dergleichen). Sämtliche derartige Abgaben sind vom Käufer zu tragen. Die jeweiligen Versand-/Transportkosten werden separat berechnet und sind vom Käufer zu tragen. Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistungen in Teilen erbracht werden.

4.4 Preisänderungen

Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung Änderungen bei den Lohnkosten oder den Beschaffungskosten der zur Verwendung gelangenden Materialien, sei es durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Satzung, behördliche Empfehlung, sonstige behördliche Maßnahmen oder auf Grund von Änderungen der Weltmarktpreise, ein, so erhöhen oder vermindern sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend, es sei denn, zwischen Auftragserteilung und Leistungsausführung liegen weniger als zwei Monate.

4.5 Kosten bei Planungs- und Projektierungsarbeiten

Im Auftrag des Kunden erstellte Planungs- und Projektierungsarbeiten, die vor dem Vertragsabschluss betreffend die Durchführung dieser Arbeiten erbracht werden, sind im Falle des Nichtzustandekommens eines diesbezüglichen Vertrages vom Kunden zu vergüten, die erstellten Pläne sind an U-Solutions – Harald Unger zurückzustellen.

  1. Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto)

5.1 Zug-um-Zug-Leistung

Mangels gegenteiliger Vereinbarungen sind die Forderungen von U-Solutions – Harald Unger Zug um Zug gegen Übergabe der Ware/Erbringung der Leistung zu bezahlen. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und auf Grund entsprechender Vereinbarungen anerkannt. Sollte seitens des Auftraggebers ohne Vereinbarung ein Skonto abgezogen werden, wird dies selbstverständlich durch U-Solutions – Harald Unger nachverrechnet inkl. geltender Umsatzsteuer.

5.2 Zahlungsmodalitäten bei Projektgeschäften

Bei Projektgeschäften, bei welchen U-Solutions – Harald Unger seine Leistungen in mehreren Teilabschnitten erbringt bzw. die Bauzeit längere Zeit in Anspruch nimmt, gilt Folgendes:
40% des vereinbarten Preises laut Auftragserteilung sind als Anzahlung mit der vereinbarten Zahlungsfrist nach Vertragsabschluss fällig. Nach erbrachter Lieferung wird alle 14 Tage eine Teilrechnung ausgestellt. Die Anzahlung wird bei der Schlussrechnung nach erfolgter Übergabe berücksichtig und ist zu den vereinbarten Fristen und Konditionen zur Anweisung zu bringen.

5.3 Zahlung bei möglichen Mängeln

Sollten irgendwelche Probleme oder Mängel im Zuge der Abwicklung auftauchen, so ist der Auftraggeber nur berechtigt, Zahlungen zurückzubehalten, die die Höhe des Mangels rechtfertigen.

5.4 Zahlungsschwierigkeiten

Werden dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluss Umstände über mangelnde Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers oder über dessen schlechte wirtschaftliche Lage bekannt, ist der Auftragnehmer – also U-Solutions – Harald Unger – berechtigt, alle erbrachten Leistungen sofort abzurechnen und fällig zu stellen und die Fortführung der Arbeiten von der Stellung entsprechender Sicherheiten durch den Auftraggeber abhängig zu machen.

  1. Verzugszinsen

Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir im Falle eines unternehmerischen Geschäftes berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; dadurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Im Falle eines Verbrauchergeschäftes werden entsprechend dem gesetzlichen Verzugszinsatz 4 % pro Jahr verrechnet.

  1. Mahn- und Inkassospesen

Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros die uns dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze des Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgte Mahnung einen Betrag von EUR 12,00 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 5,00 jeweils zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass in Folge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

  1. Transport – Gefahrtragung – Erfüllungsort

8.1 Transportkosten

Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung Sitz von U-Solutions – Harald Unger, Am Kanal 2a/Haus6, 2482 Münchendorf.
Die Kosten der Zustellung, Montage oder Aufstellung sind in unseren Preisen nicht enthalten. Diese Leistungen können auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht werden.

8.2 Gefahrtragung

Die Lieferkosten und das Risiko des Transportes trägt unser Vertragspartner, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Befindet sich der Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berichtigt,

  • entweder die Ware bei uns einzulagern (wofür wir eine Lagergebühr für Waren bis zu einem Verkaufswert von EUR 10.000,– von EUR 5,00 pro Tag, für Waren mit einem Verkaufswert über EUR 10.000,– von EUR 10,00 pro Tag in Rechnung stellen) und gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen,
  • oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten; dies falls gilt überdies eine Konventionalstrafe von 25% des Rechnungsbetrages als vereinbart.
  1. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

9.1 Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts-)Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.

9.2 Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsverzug

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder werden dem Auftragnehmer Umstände gemäß Punkt 5.4. bekannt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Waren und Geräte zu demontieren und/oder sonst zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist.

  1. Stornogebühren Reugeld – Pönale – Vertragsstrafe

10.1

Der Vertragspartner ist berechtigt, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reugeldes) von 25% des Kauf-preises oder Werklohnes ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Wenn diese Stornogebühr übermäßig hoch ist, unterliegt sie dem richterlichen Mäßigungsrecht.

10.2

Für den Fall des Verzuges des Auftraggebers wird eine Vertragsstrafe unabhängig vom Verschulden vereinbart, die nicht als Reugeld anzusehen ist. Sie beträgt für jeden begonnenen Kalendertag 2% der gesamten Auftragssumme. Ein die Vertragsstrafe übersteigender Schaden ist auch zu ersetzen.

  1. Einseitige Leistungsänderungen

11.1

Sachlich gerechtfertigte bzw. technisch bedingte und angemessene geringfügige Änderungen unserer Leistungsverpflichtung hat der Vertragspartner zu tolerieren. Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, den Liefertermin betreffend, können unsererseits vor-genommen werden. Wir werden dann, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung abschätzbar ist – spätestens jedoch eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin – bekannt geben, wann die Lieferung er-folgen wird. In der Regel erfolgt die tatsächliche Lieferung innerhalb von drei Wochen ab Eingang des vollständigen Kauf-preises.

11.2

Für vom Auftraggeber oder dessen Vertreter angeordnete zusätzliche oder geänderte Leistungen, die im er-teilten Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.

  1. Gewährleistung

12.1 Gewährleistung

Etwaige Fehler, Mängel oder sonstige Beschädigungen sind unverzüglich zu melden. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Übergabe. Sie beträgt für bewegliche Sachen zwei Jahre und für unbewegliche Sachen drei Jahre ab Übergabe/Lieferung (Abnahme). Bei gebrauchten Sachen beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist lediglich ein Jahr, was hiermit ausdrücklich vereinbart wird.

12.2

Der Austauschanspruch umfasst nicht die Kosten für den Ausbau der mangelhaften und den Einbau der man-gelfreien Sache. Eine allfällige Gewährleistungspflicht bezieht sich ausnahmslos auf die defekten Geräteteile, nicht jedoch auf die für die Mängelbehebung benötigte Arbeitszeit und die Fahrtkosten. Für einen allfälligen Schaden (insbesondere auch Mangelfolgeschaden) haftet U-Solutions – Harald Unger nur mit Vorsatz. Insbesondere trifft U-Solutions – Harald Unger im Falle der Erstellung einer festen Verbindung einer Ware (Beispiel: Lautsprecher, Lampen etc.) mit einem Gebäude keinerlei Haftung für die dadurch eintretenden Auswirkungen auf die betroffene Bausubstanz. Die Beweislast für ein Verschulden des Unternehmers trifft den Kunden. Der Kunde hat aber jedenfalls die beigegebenen Instruktionen, die in Prospekten, Gebrauchsanweisungen oder sonstigen Produktinformationen gegeben sind, strikt zu befolgen. Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

12.3 Gewährleistung gegenüber Unternehmer

Gegenüber Unternehmern – unternehmerisches Geschäft – wird die Gewährleistung auf ein Jahr für Neuwaren beschränkt. Für gebrauchte Waren wird die Gewährleistung gänzlich ausgeschlossen. Der Austauschanspruch umfasst nicht die Kosten für den Ausbau der mangelhaften und den Einbau der mangelfreien Sache. Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels selbst sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Verkaufte Produkte, die nicht durch U-Solutions – Harald Unger eingebaut wurden, unterliegen keiner Gewährleistung durch U-Solutions – Harald Unger. Die Firma U-Solutions – Harald Unger ist auch generell nicht verpflichtet, bei auftauchenden Gewährleistungsmängeln einen Vor-Ort-Austausch vorzunehmen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf seine eigenen Kosten die Ware zum möglichen Gewährleistungsaustausch an U-Solutions – Harald Unger zu überbringen bzw. zu übersenden.

  1. Schadenersatz

13.1 Schadenersatz gegenüber Unternehmen

Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Eine Haftung für mittelbare Schäden wird generell ausgeschlossen. Schadenersatzforderungen verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in zwei Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.

13.2 Schadenersatz gegenüber Verbrauchern

Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personen-schäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen, es sei denn, Letzteres wurde im Einzelnen ausgehandelt.

  1. Produkthaftung

Allfällige Regressforderungen, die aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns gestellt werden, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

  1. Aufrechnung

15.1 Aufrechnung gegenüber Unternehmern

Gegenüber Unternehmern ist eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ausgeschlossen.

15.2 Aufrechnung gegenüber Verbrauchern

Gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchG verzichtet der Vertragspartner auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit unserer Forderung stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit zur Aufrechnung.

  1. Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsverbote bei Unternehmergeschäften

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung des gesamten sondern lediglich der voraussichtlichen Kosten einer Ersatzvornahme der Mangelbehebung entsprechenden Teiles des Rechnungs-betrages.

  1. Nichterfüllung – Liefer- und Leistungsverzug – Annahmeverzug

17.1

Geringfügige Lieferfristenüberschreitungen hat der Vertragspartner zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktritt zusteht. Der Lieferverzug von einer Woche wird jedenfalls als geringfügig angesehen. Die Firma U-Solutions – Harald Unger ist auch berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und per Nachnahme zu verrechnen. Der Kunde ist jedenfalls mit der Versendung der Ware auf verkehrsübliche Art (Lkw, Bahn, Post, Flugzeug, Schiff) einverstanden.
Als Erfüllungsort wird der Sitz des Unternehmens U-Solutions – Harald Unger also Am Kanal 2a/Haus6, 2482 Münchendorf – vereinbart.

17.2 Annahmeverzug

Befindet sich der Vertragspartner in Annahmeverzug, ist U-Solutions – Harald Unger berechtigt, entweder die Ware einzulagern (wofür eine Lagegebühr von EUR 10,00 pro Tag in Rechnung gestellt wird) und gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten; dies falls gilt überdies eine Konventionalstrafe von 25% des Rechnungsbetrages als vereinbart. Bei fix vereinbarten Terminen mit dem Auftraggeber vor Ort ist der Termin auch durch den Auftraggeber einzuhalten. Sollte der Termin durch den Auftraggeber nicht eingehalten werden, werden die diesbezüglichen Unkosten von U-Solutions – Harald Unger dem Auftraggeber verrechnet (sprich Fahrtzeit, Stunden-satz für Wartezeit und Fahrzeit, entgangener Gewinn etc.)

  1. Leistungsausführung

18.1

U-Solutions – Harald Unger ist zur Ausführung der Leistung frühestens verpflichtet, sobald alle technischen und vertraglichen Einzelheiten geklärt sind und der Auftraggeber seine Verpflichtungen erfüllt sowie die baulichen technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat.

18.2

Sämtliche erforderlichen Bewilligungen Dritter, insbesondere der Behörden oder der Energieversorgungsunternehmen, sind vom Auftraggeber beizubringen; U-Solutions – Harald Unger ist ermächtigt, vorgeschriebene Meldungen an Behörden auf Kosten des Auftraggebers zu veranlassen.

18.3

Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie ist vom Auftraggeber kostenlos beizustellen. Dazu zählen insbesondere die Zurverfügungstellung von Energie, die zur Montage erforderlichen elektrischen Anschlüsse sowie der über das übliche Handwerksgerät hinausgehenden Hilfsmittel wie Gerüst, Stapler, Kräne, Hebezeuge etc.

18.4

Erfolgt eine Anfertigung auf Grund von Unterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle etc.) des Auftraggebers, so haftet U-Solutions – Harald Unger nicht für die Richtigkeit der Konstruktion sondern trägt nur dafür Sorge, dass die Ausführung nach den Angaben des Auftraggebers erfolgt. Eine Warn-pflicht durch U-Solutions – Harald Unger wird ausdrücklich ausgeschlossen.

18.5

Der Kunde hat nach erfolgter Leistungserbringung durch U-Solutions – Harald Unger die Anlage durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls unverzüglich abzunehmen, widrigenfalls die Anlage als mangelfrei abgenommen gilt.

18.6

Der Auftraggeber hat für die Zeit der Leistungsausführung dem Auftragnehmer kostenlos geeignete Räume für die gesicherte Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.

18.7

Ist der Auftrag seiner Natur nach dringend auszuführen oder wird seine dringende Ausführung vom Auftraggeber gewünscht und war dies bei Vertragsabschluss nicht bekannt, werden hierdurch anfallende Mehrkosten wie Überstundenzuschläge, Kosten rascher Materialbeschaffung udgl. zusätzlich dementsprechend verrechnet.

18.8

Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst verzögert und wurde die Verzögerung nicht durch Umstände bewirkt, die vom Auftragnehmer zu vertreten sind, werden auch die verbindlich vereinbarten Termine und Fristen, einschließlich der „garantierten“ oder „fix zugesagten“, entsprechend hinausgeschoben. Die durch Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen, wenn die Umstände, die die Verzögerungen bewirkt haben, nicht von U-Solutions – Harald Unger zu vertreten sind.

  1. Verfall von zur Bearbeitung übernommenen Sachen

Bei Gegenständen mit einem Zeitwert von weniger als EUR 100,00 kommt es nach sechs Monaten zu einem Verfall. Nach Ablauf des zweiten Monats wird eine monatliche Verwaltungs- und Verwahrungsgebühr in der Höhe von EUR 5,00 in Rechnung gestellt.

Bei Gegenständen mit einem Zeitwert zwischen EUR 100,00 und weniger als EUR 1.000,00 kommt es nach zwei Jahren zu einem Verfall. Nach Ablauf des zweiten Monats wird eine monatliche Verwaltungsverwahrungsgebühr in der Höhe von EUR 10,00 in Rechnung gestellt.

Bei Gegenständen mit einem Zeitwert zwischen EUR 1.000,00 und maximal EUR 5.000,00 besteht nach zwei Jahren die Möglichkeit, die Sache durch U-Solutions – Harald Unger zu verwerten, wobei der Restbetrag dem Auftraggeber zusteht.

  1. Vertragsrücktritt

Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Zahlungsverzug trotz einmaliger schriftlicher Mahnung sowie Konkurs des Auftraggebers oder Konkursabweisung mangels Vermögen, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden ist U-Solutions – Harald Unger unbeschadet sonstiger Schadenersatzansprüche zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

  1. Datenschutz

Die im Zuge eines Geschäftsabschlusses übermittelten personenbezogenen Daten werden im Sinne des Daten-schutzgesetzes (DSG 2000) vertraulich behandelt und nur dazu verwendet, um die Verträge ordnungsgemäß abwickeln zu können. Der Käufer erklärt allerdings mit Abschluss eines Vertrages mit U-Solutions – Harald Unger, dass er den Empfang von Werbenachrichten zustimmt; diese Zustimmung ist jederzeit widerrufbar.

  1. Programmierung, Software und Updates:

Programmierungen, Updates und Softwareeinstellungen, die von der Ferne mittels Fernwartung oder vor Ort beim Auftraggeber durchgeführt werden sind auf Grund der Anfahrtswege und notwendigen anfallenden Arbeitsleistung kostenpflichtig. Auf Programmierung, Software-Updates bzw. Software-Änderungen hat U-Solutions – Harald Unger seitens des Herstellers keinen Einfluss. Sollte es dadurch zu Abänderungen oder Inkompatibilität kommen, so ist U-Solutions – Harald Unger dafür nicht verantwortlich und nicht gewährleistungs- bzw. schadenersatzpflichtig.

  1. Daten / Passwörter:

Der Auftraggeber ist für das Ändern der von U-Solutions – Harald Unger bekannt gegebenen Codes, Passwörter und Login-Daten selbst verantwortlich.

  1. Rechtswahl

Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Geltung der übrigen Regelungen.

  1. Gerichtsstands Vereinbarung

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

  1. Rechtsnachfolgeklausel

Sämtliche aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten gehen im Umfang und nach Maßgabe des § 38 Abs. 1 UGB auf Einzelrechtsnachfolger über, ohne dass eine gesonderte Verständigung des Vertragspartners von diesem Rechtsübergang notwendig wäre. Der Vertragspartner verzichtet hiermit auf sein Widerspruchsrecht iSd § 38 Abs. 2 UGB. Dies bedeutet, dass die Dauer unserer Haftung gem. § 39 UGB begrenzt ist.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam sein, so werden diese durch solche wirksame und durchsetzbare Bestimmungen ersetzt, die den zu ersetzenden Klauseln wirtschaftlich am nächsten kommen; die restlichen Bestimmungen bleiben jedenfalls davon unberührt.

  1. Allgemein

Mit Vertragsabschluss gelten für alle gegenseitigen Ansprüche zwischen dem Kunden und U-SOLUTIONS – Harald Unger, kurz U-SOLUTIONS genannt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

  1. Vertragspartner

Die Lieferung von Waren und die Erbringung von Leistungen erfolgen innerhalb Österreichs.
U-SOLUTIONS schließt Verträge mit unbeschränkt geschäftsfähigen, natürlichen Personen ab, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (nachfolgend „Kunde“ genannt).
Zum Absenden einer Online-Bestellung über die Webseite von U-SOLUTIONS (www.u-solutions.at) ist eine Registrierung (Anlegen eines Benutzerprofils) erforderlich. Die Registrierungsdaten müssen korrekt und vollständig vom Kunden eingegeben werden. Eine Registrierung darf nur im eigenen Namen erfolgen.
Soweit das Angebot einer Person, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, versehentlich von U-SOLUTIONS angenommen wurde, ist U-SOLUTIONS binnen einer angemessenen Frist zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dieser Person berechtigt.

  1. Vertragsabschluss

Durch das Absenden einer Online-Bestellung (dh durch die Auswahl des Produkts, das Ausfüllen der abgefragten Daten und das Bestätigen der Bestellung durch den Kunden über das auf der Webseite von U-SOLUTIONS zur Verfügung gestellte Online-Formular), durch eine Bestellung per E-Mail, Fax oder Post sowie durch eine telefonische Bestellung stellt der Kunde ein verbindliches Angebot, das erst von U-SOLUTIONS angenommen werden muss.
U-SOLUTIONS ist nicht verpflichtet, ein Angebot des Kunden anzunehmen. Gegebenenfalls wird U-SOLUTIONS den Kunden unverzüglich darüber informieren.
Ein Vertrag über Waren kommt durch ausdrückliche Annahmeerklärung oder tatsächliche Lieferung der bestellten Ware zustande, wobei hier eine automatisierte Bestätigung über das Einlangen einer Bestellung (dh des Angebots des Kunden) keine Annahmeerklärung ist.
Bei Dienstleistungen (Aufstellservice, An- und Abschlussservice, Altgeräte-Rücknahmeservice, Rücksendeservice) kommt der Vertrag durch die Bestätigung der Bestellung des Kunden durch U-SOLUTIONS zustande. Ein Vertrag über die Reparatur eines Gerätes kommt durch die Unterfertigung und Rücksendung des schriftlichen Reparaturangebotes durch den Kunden an U-SOLUTIONS zustande.
Die Rechnung wird dem Paket beigelegt.

  1. Rücktrittsrecht und Rückgabebedingungen (Widerrufsbelehrung)

4.1. Widerrufsrecht

Der Kunde hat das Recht, einen mit U-SOLUTIONS abgeschlossenen Vertrag über Waren oder über Dienstleistungen binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem 1 Tag des Vertragsabschlusses (Online-Bestellung bzw. schriftliche Bestellung mittels Mail, Brief oder ähnliches).
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde U-SOLUTIONS mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Diese Erklärung ist an eine der im Folgenden genannten Adressen zu senden:

  • Brief: U-SOLUTIONS – Harald Unger, am Kanal 2a, 2482 Münchendorf
  • E-Mail: office@u-solutions.at

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

4.2. Folgen des Widerrufs

Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, hat U-SOLUTIONS alle Zahlungen, die vom Kunden erhalten wurden, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von U-SOLUTIONS angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Rücktritt von diesem Vertrag bei U-SOLUTIONS eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet U-SOLUTIONS dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Für den Fall, dass das Zahlungsmittel der ursprünglichen Transaktion für die Rückzahlung nicht zur Verfügung steht, erfolgt die Rückzahlung per Banküberweisung auf ein vom Kunden anzugebenes Bankkonto. In keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
U-SOLUTIONS kann die Rückzahlung verweigern, bis U-SOLUTIONS die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er U-SOLUTIONS über den Rücktritt von diesem Vertrag unterrichtet hat, an U-SOLUTIONS zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Nachweis und die Gefahr für die Rücksendung liegen beim Kunden.

4.3. Widerruf von Dienstleistungen – Teilzahlungspflicht

Wenn der Kunde verlangt, dass mit der Erbringung der Dienstleistung (Montage, Fehlerbehebung, Serviceeinsätze, udgl.) während der Widerrufsfrist begonnen werden soll, hat er an U-SOLUTIONS einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er U-SOLUTIONS von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

4.4. Rücksendung und Rücksendekosten

Im Falle des Widerrufs ist der Kunde gesetzlich verpflichtet, die unmittelbaren Kosten für die Rücksendung der Waren zu tragen.
Postversandfähige Waren sind ausreichend frankiert an U-SOLUTIONS, Am Kanal 2a/ Haus 6, 2482 Münchendorf zurückzusenden. Die Kosten für eine nicht ausreichend frankierte Rücksendung werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Bei Waren, die nicht mit der Post zurückgesandt werden können organisiert U-SOLUTIONS auf Wunsch und auf Kosten des Kunden und in dessen Auftrag die Rücksendung. Der Kunde kann diesen Rücksendeservice bei U-SOLUTIONS gleichzeitig mit dem Widerruf oder auch später unter folgenden Adressen in Auftrag geben:

  • Brief: U-SOLUTIONS – Harald Unger, Am Kanal 2a/ Haus 6, 2482 Münchendorf
  • E-Mail: office@u-solutions.at

Der Kunde hat die Ware in der Versandverpackung frei zugänglich für den Rücktransport bereitzustellen. Wenn der Kunde diesen Rücksendeservice nicht in Anspruch nehmen will, ist er gesetzlich verpflichtet, die Rücksendung von Speditionswaren selbst vorzunehmen. Die Rücksendung ist an U-SOLUTIONS – Harald Unger, Am Kanal 2a/ Haus 6, 2482 Münchendorf zu adressieren.
In jenen Fällen, in denen der Kunde im Falle des Vertragswiderrufs den Rücksendeservice nicht in Anspruch nimmt, liegt die Gefahr der Rücksendung beim Kunden.
U-SOLUTIONS trägt ausschließlich bei einer Falschlieferung oder mangelhaften Lieferung die Rückversandkosten. In diesen Fällen wenden Sie sich an:

  • Brief: U-SOLUTIONS, Am Kanal 2a/ Haus 6, 2482 Münchendorf
  • E-Mail: office@u-solutions.at
  1. Ausschluss des Rücktrittsrechts

Das Recht, den Vertrag zu widerrufen besteht nicht bei Verträgen über

  • Dienstleistungen, wenn U-SOLUTIONS – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Kunden sowie einer Bestätigung des Kunden über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde,
  • Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
  • Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  • Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  • die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten (Downloads), wenn U-SOLUTIONS mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, mit der Lieferung begonnen hat. Der Verlust des Rücktrittsrechtes setzt voraus, dass U-SOLUTIONS dem Kunden eine Bestätigung seiner Zustimmung zur vorzeitigen Vertragserfüllung und seiner Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt hat.
  1. Prüfung der Ware – Ersatz für Wertminderung – Schadenersatz

Der Kunde hat das Recht, die bestellte Ware auf ihre Beschaffenheit, Eigenschaft oder Funktionsweise in einem Umfang zu prüfen, wie es bei Kauf in einem Ladengeschäft üblich ist (z. B. kurzer Funktionstest). Dieses Prüfrecht beinhaltet jedenfalls nicht ein längeres Benützen der Ware. Der Kunde hat U-SOLUTIONS eine Entschädigung für eine Minderung des Verkehrswertes der Ware zu bezahlen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit derselben zurückzuführen ist. Wurde die Ware beschädigt, hat der Kunde eine angemessene Entschädigung für die entstandenen Schäden – maximal in Höhe des Warenwertes – an U-SOLUTIONS zu zahlen.

  1. Verfügbarkeitsvorbehalt

Sollte U-SOLUTIONS nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei U-SOLUTIONS verfügbar ist, oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, weil der Hersteller diese Ware oder Dienstleistung aus Gründen der Insolvenz oder einer Betriebsschließung nicht mehr produziert oder vertreibt, kann U-SOLUTIONS entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder liefern, wenn die in Qualität und Preis gleichwertige angebotene oder gelieferte Ware oder Dienstleistung von der bestellten Ware oder Dienstleistung nur geringfügig (beispielsweise Farbe, Hersteller) bei gleicher Funktion abweicht, oder entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen wird U-SOLUTIONS umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag an den Kunden rückerstatten.

  1. Druck-/Satzfehler

Sollte U-SOLUTIONS nachträglich feststellen, dass die Produktangaben fehlerhaft waren, kann der Kunde den Auftrag unter den gültigen Konditionen nochmals ausdrücklich schriftlich oder konkludent durch Zahlung des vorgeschriebenen Preises bestätigen. Andernfalls ist U-SOLUTIONS zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sollte bereits eine Vertragsannahme erfolgt sein. Ausgeschlossen sind in diesem Fall Schadenersatzansprüche, wobei davon Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie Personenschäden ausgenommen sind.

  1. Liefertermin und Lieferbeschränkungen

Bestellungen über www.u-solutions.at sind ausschließlich für Personen, die über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich verfügen, möglich. Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung innerhalb von 14 Tagen, spätestens aber innerhalb von 60 Tagen. Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Zahlungseingang bzw. bei Rechnungskauf am Tag nach Bestelleingang zu laufen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

  1. Liefer- und Versandkosten

Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten des Kunden. Für Bestellungen mit einem Warenwert unter € 200,00 (inkl. MwSt.) berechnet U-SOLUTIONS Versandkosten (siehe Auflistung weiter unten). Ab einem Bestellwert von € 200,00 (inkl. MwSt.) werden keine Versandkosten verrechnet. Bei sperrigen Artikeln, die im Einzelnen entsprechend ausgewiesen sind, berechnet U-SOLUTIONS zusätzlich einen am Produkt ausgewiesenen Sperrgutzuschlag.
Artikel im U-SOLUTIONS Shop werden mittels Standardversand innerhalb von Österreich geliefert. Für andere Länder müssen die anfallenden Versandkosten unter office@u-solutions.at im Vorhinein angefragt werden.
Bei Online-Bestellungen werden die Liefer-, Versand- und Verpackungskosten vor Abgabe der verbindlichen Bestellung im Warenkorb in bezifferter Form ausgewiesen.
Unvollständige Lieferungen oder Beschädigungen auf dem Transportweg hat der Kunde innerhalb angemessener Frist beim zuständigen Postamt bzw. Zustellunternehmen zu beanstanden und U-SOLUTIONS auf Verlangen eine erstellte Niederschrift zu übermitteln.
Versandkosten Österreich – Standardversand
Innerhalb Österreich werden Versandkosten in der Höhe von € 5,00 (inkl. MwSt.) verrechnet.
Bis 31,5 kg erfolgt der Standardversand mit GLS (General Logistic Systems) oder der Österreichischen Post AG. Typische Dauer der Zustellung: ca. 1-2 Werktage.

  1. Preis

Alle Preisangaben auf der Webseite www.u-solutions.at sind Preise exkl. MwSt in EURO. Für die Abgabe des verbindlichen Angebots des Kunden (Pkt. 3.) bei Online-Bestellungen gelten die am Tag der Bestellung aktuellen auf der Webseite ausgewiesenen Preise. Diese Preise gelten nur für Bestellungen im eCommerce. Sollte sich der Umsatzsteuersatz ändern, erfolgt auch eine entsprechende Preisänderung. Aus systemtechnischen Gründen ist es möglich, dass die im Zuge der Auswahl der Waren auf der Webseite angezeigten Preise von jenen Preisen, die im Warenkorb angezeigt werden, abweichen. In diesem Fall ist der verbindliche Preis jener des Warenkorbs.
Sollten bei U-SOLUTIONS wider Erwarten Preisangaben (auf der Webseite) fehlerhaft sein, wird U-SOLUTIONS den Kunden, der bereits ein verbindliches Angebot (Pkt. 3.) an U-SOLUTIONS gerichtet hat, über den tatsächlichen Preis unverzüglich informieren. Der Kunde kann in diesem Fall sein Angebot zum mitgeteilten Preis nochmals ausdrücklich schriftlich oder konkludent durch Zahlung des vorgeschriebenen Preises bestätigten.

  1. Zahlung

Die Zahlung kann per Vorauskasse erfolgen. Zur Absicherung des Kreditrisikos behält sich U-SOLUTIONS das Recht vor, eine Bonitätsprüfung vorzunehmen und selbst eine geeignete Zahlungsart vorzuschlagen.
Bei Zahlungsverzug eines Kunden, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug eines Kunden, verpflichtet sich dieser die U-SOLUTIONS entstehenden Mahnspesen (für jede Mahnung € 4,00), sowie Zinsen in der Höhe von 9 % p. a. zu bezahlen.
In der Folge wird ein Inkassoinstitut mit der Forderungsbetreibung beauftragt. Sämtliche, beim Inkassoinstitut anfallenden Kosten (lt. Verordnung über Höchstsätze für Inkassoinstitute lt. Bundesgesetzblatt 141/1996) gehen zu Lasten des schuldhaft in Zahlungsverzug geratenen Kunden. Es werden jene Kosten verrechnet, die der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienen. Kostentabelle lt. Verordnung über Höchstsätze für Inkassoinstitute lt. Bundesgesetzblatt 141/1996:

[su_table]

Forderungshöhe € 18,20 bis € 73,00 € 73,00 bis € 366,00 € 366,00 bis € 727,00 über € 727,00
Bearbeitungsgebühr 28% 26,40% 20,40% 9,60%
Mahnspesen für 1. Mahnung € 12,00 € 23,80 € 40,50 € 83,70
Mahnspesen je weitere Mahnung € 15,60 € 28,70 € 45,40 € 95,60
Evidenzhaltungsgebühr pro angefangenes 1/4 Jahr € 7,20 € 17,20 € 33,40 € 33,40

[/su_table]

Die Zahlungen werden zuerst auf Zinsen und Kosten angerechnet.
Der Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle seines Zahlungsverzuges von U-SOLUTIONS der Name (einschließlich früherer Namen), das Geschlecht, die Anschrift, der Beruf, der offene Saldo sowie die Mahndaten gemäß § 8 Abs 3 DSG 2000 an die Warenkreditevidenz sowie an mit der Einbringung von Forderungen berechtigte Inkassounternehmen übermittelt werden.

  1. Eigentumsvorbehalt

U-SOLUTIONS behält sich das Eigentum an allen Waren, die an einen Kunden ausgeliefert werden, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor. Soweit U-SOLUTIONS im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, gilt als vereinbart, dass die ausgetauschte Ware in das unbeschränkte Eigentum von U-SOLUTIONS übergeht.

  1. Gewährleistung und Garantie

U-SOLUTIONS gewährleistet, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern, sowie, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe die zugesicherten Eigenschaften aufweist. Eigenschaften gelten als zugesichert, wenn diese auf der Webseite www.u-solutions.at als solche gekennzeichnet sind. Die Dauer der Gewährleistung beträgt 24 Monate ab Übergabe.
Für bei U-SOLUTIONS gekaufte Waren besteht im Allgemeinen eine Garantie des Herstellers. Ansprüche aus allfälligen Garantieerklärungen der Hersteller sind diesen gegenüber geltend zu machen. U-SOLUTIONS ist für die Ansprüche aus Garantieerklärungen der Hersteller nicht zuständig. Der Kunde hat sich diesbezüglich direkt an den Hersteller zu wenden.
U-SOLUTIONS hat zunächst das Recht, entweder die mangelhafte Ware zu reparieren oder eine Ersatzleistung vorzunehmen. Gelingt die Reparatur nicht oder erfolgt keine befriedigende Ersatzlieferung, ist der Kunde berechtigt, entweder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.
U-SOLUTIONS übernimmt eine Gewährleistung bezogen auf die einzelnen bestellten Waren, nicht aber für Sachgesamtheiten, es sei denn, es wird diese ausdrücklich mit dem Kunden so vereinbart.
Eine Gewährleistung kann nicht für solche Mängel übernommen werden, die auf unsachgemäße Nutzung oder eine überdurchschnittliche Beanspruchung der Ware seitens des Kunden zurückzuführen sind.
Die Annahme der reklamierten Ware durch U-SOLUTIONS stellt kein Anerkenntnis eines Gewährleistungsanspruches dar.

  1. Haftung

U-SOLUTIONS haftet in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Personenschäden. Mittelbare Schäden (Drittschäden), sowie weitergehende Gewährleistungsansprüche, sowie Ansprüche wegen Mangelfolgeschäden (wie etwa Fahrtkosten, Zeitersatz, etc.), sind mit Ausnahme von Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen, sowie in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.
Bei Übernahme von Waren auf denen Datenbestände gespeichert sind, geht U-SOLUTIONS davon aus, dass die Datenbestände vom Kunden gespeichert wurden. U-SOLUTIONS übernimmt mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie bei Personenschäden, keine Haftung für den Verlust von Datenbeständen, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen.
Der Umfang einer Haftung von U-SOLUTIONS nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Diese Regelung gibt den vollständigen Haftungsumfang von U-SOLUTIONS, ihrer Geschäftsleitung und ihren Mitarbeitern wieder. Eine weitergehende Haftung mit Ausnahme bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, sowie bei Personenschäden, ist ausgeschlossen.

  1. Datenschutz

U-SOLUTIONS verwendet alle personenbezogenen Daten ihrer Kunden, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zwischen U-SOLUTIONS und ihren Kunden erforderlich sind (wie insbesondere zur Abwicklung von Bestellungen, der Lieferung von Waren, der Prüfung der Bonität oder der Abwicklung von Zahlungen) in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000) und dem Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003).
Für Zwecke der internen Marktforschung sowie des eigenen Marketings und um Kunden über Bestellungen, Produkte, Dienstleistungen und Angebote zu informieren, ist U-SOLUTIONS auf Grund überwiegender, berechtigter Interessen berechtigt; die in der Standardanwendung „SA022 Kundenbetreuung und Marketing für eigene Zwecke“ angeführten Daten auf die dort vorgesehene Art und Weise zu verwenden.
Der Kunde stimmt mit der Vereinbarung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich zu und erklärt sich einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten an Kooperationspartner aus dem Logistikbereich (z.B. Österreichische Post AG) weitergeleitet werden können, damit der Kunde über die Lieferzeiten seiner Sendungen entsprechend informiert werden kann. Dieses Einverständnis kann der Kunde jederzeit mit einer kurzen formlosen Mitteilung schriftlich widerrufen.
Mitteilungen, Informationen, mögliche Beschwerden sowie Anfragen über Datenauskünfte, über die Aktualität, Richtigstellung, Löschung der personenbezogenen Daten jeweils samt Identitätsnachweis, sind schriftlich einzubringen an:
U-SOLUTIONS
Am Kanal 2a/ Haus 6
2482 Münchendorf
oder per E-Mail an: office@u-solutions.at
Gemäß § 26 Abs. 6 DSG ist die erste Datenauskunft über Ihren aktuellen Datenbestand pro Kalenderjahr kostenlos und wird für jede weitere Datenauskunft über Ihren aktuellen Datenbestand pro Kalenderjahr ein pauschalierter Kostenersatz von € 15,00 (inkl. USt) verrechnet, soweit keine darüber hinausgehenden tatsächlichen höheren Kosten im Zuge der Datenauskunft bei U-SOLUTIONS entstanden sind.

  1. Bekanntgabepflicht von Datenänderung

Der Kunde hat U-SOLUTIONS Änderungen seiner Liefer-/Rechnungs-/Kontaktadresse, sowie seiner personenbezogenen Daten (beispielsweise bei Namensänderung), die er U-SOLUTIONS im Zuge seiner Bestellung angegeben hat, unverzüglich bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig erfüllt ist. Wird diese Mitteilung vom Kunden unterlassen, so gelten ihm Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an seine zuletzt bekannt gegebene Adresse/Daten versendet wurden.

  1. Vertragssprache und Kommunikation

Die Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist ausschließlich Deutsch.

  1. Aufrechnungsverbot

Der Kunde ist abgesehen vom Fall einer Zahlungsunfähigkeit von U-SOLUTIONS sowie für Geldforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung von U-SOLUTIONS stehen oder gerichtlich festgestellt oder von U-SOLUTIONS anerkannt wurden, nicht zur Aufrechnung mit Forderungen von U-SOLUTIONS berechtigt.

  1. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist sowohl für die von U-SOLUTIONS zu erbringende Leistung wie auch die Gegenleistung durch den Kunden der Unternehmenssitz von U-SOLUTIONS: U-SOLUTIONS – Harald Unger, Am Kanal 2a/ Haus 6, 2482 Münchendorf

  1. Zessionsverbot

Der Kunde hat U-SOLUTIONS von der Zession schriftlich zu verständigen. Jede Leistung an den Kunden erfolgt bis zur schriftlichen Verständigung von U-SOLUTIONS mit schuldbefreiender Wirkung.

  1. Anwendbares Recht

Auf die Rechtsverhältnisse zwischen U-SOLUTIONS und dem Kunden findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts Anwendung.

  1. Gerichtsstand

Für alle gegen U-SOLUTIONS erhobenen Klagen ist das Gericht am Unternehmenssitz von U-SOLUTIONS zuständig:
U-SOLUTIONS – Harald Unger
Am Kanal 2a/ Haus 6
2482 Münchendorf

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AGB

für gewerbliche Kunden

 

 

 

 

 

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für Endverbraucher bei Bestellungen und Lieferungen im Fernabsatz

 

 

 

 

 

 

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